AGB

Geschäftsbedingungen (Stand: Mai 2021)

– Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen

1.Angebot/Auftrag

Die Angebotserstellung erfolgt unver­bind­lich und schrift­lich. Inhalt und Umfang des Auftrags wer­den durch die schrift­li­che Auftragsbestätigung bestimmt. Mit der Auftragserteilung bestä­tigt und akzep­tiert der Auftragnehmer die all­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen der METZ Catering + Eventmanufaktur. In von der METZ Catering + Eventmanufaktur zur Verfügung gestell­ten Räumlichkeiten darf der Auftraggeber/​Veranstalter grund­sätz­lich kei­ne eige­nen Speisen & Getränke bereit­stel­len.

2. Preise

Überschreitet der Zeitraum zwi­schen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Preisänderungen vor­zu­neh­men. Eventuelle Preisanpassungen, z.B. auf­grund von Marktveränderungen, Erhöhung der Warenbezugskosten oder im Rahmen einer Auftragsverschiebung sind aus­drück­lich zuläs­sig. Sollte ein bestell­tes Produkt (z.B. Wein, Pflanze, Fleisch) oder eine Dienstleistung (z.B. erkrank­ter DJ) nicht lie­fer­bar sein, hat die METZ Catering- und Eventmanufaktur das Recht eine ver­gleich­ba­re Leistung, bzw. ein ver­gleich­ba­res Ersatzprodukt anzu­bie­ten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

3. Änderungswünsche/​Rücktritt:

Korrekturen und Reduzierungen der Speisen, Getränke und per­so­nen­be­zo­ge­nen Ausstattung von Aufträgen kön­nen bis spä­tes­tens 10 Tage vor der Veranstaltung erfol­gen. Eine Reduzierung oder Korrektur aller ande­ren Dienstleistungen (z.B. Änderungen bei Veranstaltungstechnik, Dekoration oder exter­nen Dienstleistungen) inner­halb des Auftrags kön­nen bis spä­tes­tens 28 Tage vor der Auftragsausführung erfol­gen.

Eine Erhöhung der Personenzahl kann nur nach Rücksprache und im Einzelfall bis zu einem Tag vor der Veranstaltung vor­ge­nom­men wer­den.

Weniger Teilnehmer als bekannt­ge­ge­ben, berech­ti­gen nicht zu einem Rechnungsabzug.

Tritt der Veranstalter/​Kunde vom Vertrag zurück, ist die METZ Catering + Eventmanufaktur berech­tigt Stornierungsgebühren zu erhe­ben.

Stornierungskosten/​Ausfallentschädigung ohne miet­wei­se Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen (Die Stornierungsbedingungen für ver­mie­te­te Eventlocations ent­neh­men Sie bit­te dem jewei­li­gen Mietvertrag):

  • Stornierung bis zu 150 Tagen vor dem ver­ein­bar­ten Auftragstermin: pau­schal € 250,00 net­to
  • Stornierung bis zu 120 Tagen vor dem ver­ein­bar­ten Auftragstermin: 20 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 90 Tagen vor dem ver­ein­bar­ten Auftragstermin: 30 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 60 Tagen vor dem ver­ein­bar­ten Auftragstermin: 50 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 30 Tagen vor dem ver­ein­bar­ten Auftragstermin: 70 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 10 Tagen vor dem ver­ein­bar­ten Auftragstermin: 80 % der Auftragssumme
  • Aufträge die weni­ger als 10 Tage vor Auftragsdatum stor­niert wer­den, berech­nen wir zu 100%

Dem Auftraggeber bleibt vor­be­hal­ten dem Auftragnehmer nach­zu­wei­sen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Schaden als in Höhe der Pauschale ent­stan­den ist. Dem Auftragnehmer bleibt es vor­be­hal­ten, anstel­le der Schadenersatzpauschale einen nach­ge­wie­se­nen höhe­ren Schaden gel­tend zu machen.

Dem Kunden steht die Ware zur Abholung zur Verfügung. Gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme und Veranstaltungsräume/​Zelte wer­den bei Stornierungen zu 100% berech­net. Ebenso wer­den geor­der­te und gelie­fer­te Materialien und Mietartikel, die vor Ort nicht genutzt wur­den, zu 100% berech­net.

4. Beanstandungen

Mängel an Speisen, Getränken, Hardware oder Dienstleistungen, ins­be­son­de­re sol­che, von denen der Kunde annimmt, dass die­se unmit­tel­bar zu behe­ben sind, sind unver­züg­lich, spä­tes­tens aber bis 12 Uhr des nächs­ten Werktags der Geschäftsleitung zu mel­den.

Gegen Vorlage von bean­stan­de­ten Waren beschränkt sich die Haftung aus­schließ­lich auf Ersatzlieferung oder Wandlung der bean­stan­de­ten Teilware. Eventuelle Preisnachlässe kön­nen nur gewährt wer­den, wenn die bean­stan­de­ten Leistungen trotz sofor­ti­ger und recht­zei­ti­ger Reklamation von der Geschäftsleitung nicht ver­bes­sert wer­den konn­ten. Verspätete Beanstandungen kön­nen nicht akzep­tiert wer­den.

5. Generelle Vereinbarungen

Sämtliches Leih-/Mietinventar und Mobiliar ist Eigentum der METZ Catering + Eventmanufaktur und wird zu den ver­ein­bar­ten Terminen ange­lie­fert bzw. abge­holt. Sollten danach Geschirrteile wie Porzellan, Gläser, Wäsche, tech­ni­sche Geräte, etc. beim Kunden ver­blei­ben, so ist der Kunde ver­pflich­tet, die­se Teile spä­tes­tens nach drei Tagen zurück­zu­ge­ben. Eventuelle Bruch- und Fehlmengen wer­den nach Feststellung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwe­send zu sein. Sollte der Auftraggeber oder der Bevollmächtigte nicht bei der Anlieferung anwe­send sein, so aner­kennt der Auftraggeber die ord­nungs­ge­mä­ße und voll­stän­di­ge Lieferung.

Die Anlieferung erfolgt zu ebe­ner Erde. Sollte der Auftraggeber nicht mit­ge­teilt haben, dass die Anlieferung auf eine Etage mit oder ohne Aufzug erfolgt, so gehen Zeitverzögerungen und zusätz­li­che Anlieferungskosten nach den gül­ti­gen Personalpreisen der METZ Catering + Eventmanufaktur zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ver­pflich­tet sich, wäh­rend der Vor‑, Veranstaltungs- und Nachveranstaltungszeit dafür Sorge zu tra­gen, dass das Material nicht durch Dritte beschä­digt oder beein­träch­tigt wird. Verluste müs­sen unauf­ge­for­dert gemel­det wer­den.

Bei Anlieferung und Abholung ist die METZ Catering + Eventmanufaktur stets bemüht, die ver­ein­bar­ten Zeiten ein­zu­hal­ten. Aufgrund tech­ni­schen, mensch­li­chen oder mate­ri­al­be­ding­ten Un-/Ausfällen kann es zu gering­fü­gi­gen Zeitverschiebungen kom­men, wor­über wir Sie nach Eintritt umge­hend in Kenntnis set­zen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf ver­spä­te­ter Lieferung beru­hen, kön­nen nicht gestellt wer­den. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers jeg­li­cher Art und aus wel­chem Rechtsgrund auch immer, gleich­gül­tig ob mit­tel­bar oder unmit­tel­ba­rer Schäden, Sachschäden oder Personenschäden sind

aus­ge­schlos­sen, es sei denn, auf Seiten des Auftragnehmers liegt gro­be Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Auftragnehmer haf­tet nicht in Fällen höhe­rer Gewalt.

6. Rechnung/​Zahlungsweise

Zur Erstellung der Rechnung sind die in der Auftragsbestätigung aner­kann­ten Preise und Kosten gül­tig. Der Auftragnehmer behält sich vor, spe­zi­el­le Produkte oder Dienstleistungen, ins­be­son­de­re z.B. sai­son- oder jah­res­zeit­lich abhän­gi­ge Positionen, anzu­glei­chen.

Nach indi­vi­du­el­ler Vereinbarung erhält der Auftragsgeber nach der Auftragserteilung bis zu 2 Anzahlungsrechnungen, die ent­spre­chend der in der Auftragsbestätigung genann­ten Zahlungsvereinbarung vor der Auftragsausführung auf unse­rem Konto DE 34 3706 2365 0006 5290 46 über­wie­sen wer­den müs­sen. Der Restbetrag ist inner­halb von 3 Tagen ab Rechnungszustellung fäl­lig.

7. Sondervereinbarungen /​Nebenabsprachen

Vereinbarungen, die die­se Bedingungen ändern und/​oder ergän­zen, müs­sen zwi­schen der Geschäftsleitung und dem Auftraggeber schrift­lich getrof­fen wer­den. Mündliche Nebenabsprachen zum Auftrag sind gene­rell unwirk­sam. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt sei­nen Anlagen bedür­fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung die­ser Schriftformklausel. Sollten Einzelbestimmungen der all­ge­mei­nen Leistungs- und Lieferbedingungen/​Geschäftsbedingungen unwirk­sam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der übri­gen Bestimmungen davon nicht berührt.

8. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Brühl – soweit recht­lich mög­lich.