AGB
Geschäftsbedingungen (Stand: September 2026)
– Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen –
1. Geltungsbereich, Angebot und Auftrag
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der METZ Catering + Eventmanufaktur (nachfolgend „METZ“) – insbesondere Catering, Getränke, Personal, Mietinventar, Dekoration, die Vermittlung externer Dienstleister sowie die Vermietung von Eventlocations – gegenüber dem Auftraggeber. Angebote von METZ sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des Auftrags ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Mietvertrag. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. In Räumlichkeiten, die METZ zur Verfügung stellt, dürfen grundsätzlich keine eigenen Speisen und Getränke bereitgestellt werden; Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform (z. B. E‑Mail).
2. Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate, ist METZ berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, soweit sich nach Vertragsabschluss die Kosten für Waren, Personal oder Energie erhöht haben; dies gilt auch bei einer vom Auftraggeber gewünschten Verschiebung des Auftrags. Übersteigt die Anpassung 10 % der ursprünglichen Auftragssumme, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Ändert sich nach Vertragsabschluss der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, wird der am Leistungstag gültige Satz berechnet, sofern zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate liegen.
Ist ein bestelltes Produkt (z. B. Wein, Pflanze, Fleisch) oder eine Dienstleistung (z. B. bei Erkrankung eines DJs) nicht verfügbar, ist METZ berechtigt, eine gleichwertige Leistung bzw. ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3. Änderungswünsche und Personenzahl
Korrekturen und Reduzierungen der Speisen, Getränke und personenbezogenen Ausstattung können bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Reduzierungen oder Korrekturen aller anderen Leistungen (z. B. Veranstaltungstechnik, Dekoration oder externe Dienstleistungen) können bis spätestens 28 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
Eine Erhöhung der Personenzahl ist nach Rücksprache und im Einzelfall bis zu einem Tag vor der Veranstaltung möglich. Grundlage der Abrechnung ist die 10 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilte Personenzahl; nehmen weniger Personen teil, berechtigt dies nicht zu einem Rechnungsabzug. Nehmen mehr Personen teil, wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
4. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist METZ berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung zu erheben. Die Stornierung bedarf der Textform; maßgeblich ist der Zugang bei METZ. „Bis zu X Tage vor der Veranstaltung“ bedeutet, dass die Stornierung spätestens am X. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zugeht.
4.1 Catering und alle sonstigen Leistungen (auch ergänzend zu einer Locationmiete):
- Stornierung bis zu 150 Tage vor der Veranstaltung: pauschal € 250,00 netto
- Stornierung bis zu 120 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der Auftragssumme
- Stornierung bis zu 90 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der Auftragssumme
- Stornierung bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme
- Stornierung bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der Auftragssumme
- Stornierung bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Auftragssumme
- Stornierung weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Auftragssumme
4.2 Locationmiete (Miete einer von METZ vermieteten Eventlocation):
Für die Miete einer von METZ vermieteten Eventlocation gelten folgende Stornierungskosten, bezogen auf die vereinbarte Miete:
- Stornierung bis zu 120 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der Miete
- Stornierung bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der Miete
- Stornierung bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Miete
- Stornierung weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Miete
Für ergänzend gebuchtes Catering und alle weiteren Leistungen gilt Ziffer 4.1. Abweichende Regelungen im jeweiligen Mietvertrag gehen vor.
4.3 Für alle Stornierungen gilt:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass METZ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. METZ bleibt es vorbehalten, anstelle der Pauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. Im Auftrag des Kunden gebuchte externe Leistungen (z. B. Künstler, Unterhaltungsprogramme, Fremdlocations, Zelte) sowie bereits bestellte oder gelieferte Materialien und Mietartikel werden in Höhe der METZ tatsächlich entstehenden Kosten berechnet. Bereits produzierte Ware steht dem Auftraggeber zur Abholung zur Verfügung.
5. Beanstandungen
Mängel an Speisen, Getränken, Mietinventar oder Dienstleistungen sollen möglichst sofort während der Veranstaltung der Einsatzleitung vor Ort gemeldet werden, damit METZ unmittelbar Abhilfe schaffen kann, spätestens jedoch bis 12 Uhr des nächsten Werktags der Geschäftsleitung. METZ ist zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Ist diese nicht möglich oder schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wurde ein Mangel nicht rechtzeitig gemeldet, obwohl eine Abhilfe vor Ort möglich gewesen wäre, wird dies bei der Bemessung einer Minderung berücksichtigt.
6. Mietinventar, Anlieferung und Abholung
Sämtliches Leih-/Mietinventar und Mobiliar ist Eigentum von METZ und wird zu den vereinbarten Terminen angeliefert bzw. abgeholt. Verbleiben danach Teile wie Porzellan, Gläser, Wäsche oder technische Geräte beim Auftraggeber, sind diese spätestens nach drei Tagen zurückzugeben. Bruch- und Fehlmengen werden nach Feststellung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter soll bei der Anlieferung anwesend sein; offensichtliche Fehlmengen oder Schäden sind unverzüglich zu melden.
Die Anlieferung erfolgt zu ebener Erde. Hat der Auftraggeber nicht mitgeteilt, dass die Anlieferung auf eine Etage (mit oder ohne Aufzug) erfolgt, werden dadurch entstehende Zeitverzögerungen und zusätzliche Anlieferungskosten nach den gültigen Personalpreisen von METZ berechnet. Der Auftraggeber trägt während der Vor‑, Veranstaltungs- und Nachveranstaltungszeit dafür Sorge, dass das Material nicht durch Dritte beschädigt oder beeinträchtigt wird. Verluste sind unaufgefordert zu melden. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Mietinventar und Räumlichkeiten, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.
METZ ist stets bemüht, die vereinbarten Anlieferungs- und Abholzeiten einzuhalten. Aufgrund technischer, personeller oder materialbedingter Ausfälle kann es zu geringfügigen Zeitverschiebungen kommen, über die wir Sie umgehend informieren.
7. Haftung
METZ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet METZ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
In Fällen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Epidemien) sind beide Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten befreit; eine Haftung von METZ ist insoweit ausgeschlossen.
8. Rechnung und Zahlungsweise
Für die Rechnungsstellung gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Kosten. METZ behält sich vor, spezielle saison- oder marktabhängige Positionen im Rahmen von Ziffer 2 anzugleichen.
Nach individueller Vereinbarung erhält der Auftraggeber nach der Auftragserteilung bis zu zwei Anzahlungsrechnungen, die gemäß der in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsvereinbarung vor der Auftragsausführung auf unser Konto IBAN DE34 3706 2365 0006 5290 46 zu überweisen sind. Der Restbetrag ist innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
9. Sondervereinbarungen / Nebenabsprachen
Individuelle Vereinbarungen zwischen METZ und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags samt seinen Anlagen sollen zu Beweiszwecken in Textform (z. B. E‑Mail) festgehalten werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10. Gerichtsstand und Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Brühl. METZ ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.