AGB

Geschäftsbedingungen (Stand: Mai 2021)

– Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen

1.Angebot/Auftrag

Die Angebotserstellung erfolgt unverbindlich und schriftlich. Inhalt und Umfang des Auftrags werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mit der Auftragserteilung bestätigt und akzeptiert der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der METZ Catering + Eventmanufaktur. In von der METZ Catering + Eventmanufaktur zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten darf der Auftraggeber/Veranstalter grundsätzlich keine eigenen Speisen & Getränke bereitstellen.

 

2. Preise

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Eventuelle Preisanpassungen, z.B. aufgrund von Marktveränderungen, Erhöhung der Warenbezugskosten oder im Rahmen einer Auftragsverschiebung sind ausdrücklich zulässig. Sollte ein bestelltes Produkt (z.B. Wein, Pflanze, Fleisch) oder eine Dienstleistung (z.B. erkrankter DJ) nicht lieferbar sein, hat die METZ Catering- und Eventmanufaktur das Recht eine vergleichbare Leistung, bzw. ein vergleichbares Ersatzprodukt anzubieten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Änderungswünsche/Rücktritt:

Korrekturen und Reduzierungen der Speisen, Getränke und personenbezogenen Ausstattung von Aufträgen können bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Eine Reduzierung oder Korrektur aller anderen Dienstleistungen (z.B. Änderungen bei Veranstaltungstechnik, Dekoration oder externen Dienstleistungen) innerhalb des Auftrags können bis spätestens 28 Tage vor der Auftragsausführung erfolgen.

Eine Erhöhung der Personenzahl kann nur nach Rücksprache und im Einzelfall bis zu einem Tag vor der Veranstaltung vorgenommen werden.

Weniger Teilnehmer als bekanntgegeben, berechtigen nicht zu einem Rechnungsabzug.

Tritt der Veranstalter/Kunde vom Vertrag zurück, ist die METZ Catering + Eventmanufaktur berechtigt Stornierungsgebühren zu erheben.

Stornierungskosten/Ausfallentschädigung ohne mietweise Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen (Die Stornierungsbedingungen für vermietete Eventlocations entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Mietvertrag):

  • Stornierung bis zu 150 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: pauschal € 250,00 netto
  • Stornierung bis zu 120 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 20 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 90 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 30 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 60 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 50 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 70 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis zu 10 Tagen vor dem vereinbarten Auftragstermin: 80 % der Auftragssumme
  • Aufträge die weniger als 10 Tage vor Auftragsdatum storniert werden, berechnen wir zu 100%

Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der Pauschale entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, anstelle der Schadenersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

Dem Kunden steht die Ware zur Abholung zur Verfügung. Gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme und Veranstaltungsräume/Zelte werden bei Stornierungen zu 100% berechnet. Ebenso werden georderte und gelieferte Materialien und Mietartikel, die vor Ort nicht genutzt wurden, zu 100% berechnet.

 

4. Beanstandungen

Mängel an Speisen, Getränken, Hardware oder Dienstleistungen, insbesondere solche, von denen der Kunde annimmt, dass diese unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich, spätestens aber bis 12 Uhr des nächsten Werktags der Geschäftsleitung zu melden.

Gegen Vorlage von beanstandeten Waren beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder Wandlung der beanstandeten Teilware. Eventuelle Preisnachlässe können nur gewährt werden, wenn die beanstandeten Leistungen trotz sofortiger und rechtzeitiger Reklamation von der Geschäftsleitung nicht verbessert werden konnten. Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.

 

5. Generelle Vereinbarungen

Sämtliches Leih-/Mietinventar und Mobiliar ist Eigentum der METZ Catering + Eventmanufaktur und wird zu den vereinbarten Terminen angeliefert bzw. abgeholt. Sollten danach Geschirrteile wie Porzellan, Gläser, Wäsche, technische Geräte, etc. beim Kunden verbleiben, so ist der Kunde verpflichtet, diese Teile spätestens nach drei Tagen zurückzugeben. Eventuelle Bruch- und Fehlmengen werden nach Feststellung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Sollte der Auftraggeber oder der Bevollmächtigte nicht bei der Anlieferung anwesend sein, so anerkennt der Auftraggeber die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung.

Die Anlieferung erfolgt zu ebener Erde. Sollte der Auftraggeber nicht mitgeteilt haben, dass die Anlieferung auf eine Etage mit oder ohne Aufzug erfolgt, so gehen Zeitverzögerungen und zusätzliche Anlieferungskosten nach den gültigen Personalpreisen der METZ Catering + Eventmanufaktur zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vor-, Veranstaltungs- und Nachveranstaltungszeit dafür Sorge zu tragen, dass das Material nicht durch Dritte beschädigt oder beeinträchtigt wird. Verluste müssen unaufgefordert gemeldet werden.

Bei Anlieferung und Abholung ist die METZ Catering + Eventmanufaktur stets bemüht, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Aufgrund technischen, menschlichen oder materialbedingten Un-/Ausfällen kann es zu geringfügigen Zeitverschiebungen kommen, worüber wir Sie nach Eintritt umgehend in Kenntnis setzen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf verspäteter Lieferung beruhen, können nicht gestellt werden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbar oder unmittelbarer Schäden, Sachschäden oder Personenschäden sind

ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Auftragnehmers liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

 

6. Rechnung/Zahlungsweise

Zur Erstellung der Rechnung sind die in der Auftragsbestätigung anerkannten Preise und Kosten gültig. Der Auftragnehmer behält sich vor, spezielle Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere z.B. saison- oder jahreszeitlich abhängige Positionen, anzugleichen.

Nach individueller Vereinbarung erhält der Auftragsgeber nach der Auftragserteilung bis zu 2 Anzahlungsrechnungen, die entsprechend der in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsvereinbarung vor der Auftragsausführung auf unserem Konto DE 34 3706 2365 0006 5290 46 überwiesen werden müssen. Der Restbetrag ist innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungszustellung fällig.

 

7. Sondervereinbarungen / Nebenabsprachen

Vereinbarungen, die diese Bedingungen ändern und/oder ergänzen, müssen zwischen der Geschäftsleitung und dem Auftraggeber schriftlich getroffen werden. Mündliche Nebenabsprachen zum Auftrag sind generell unwirksam. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt seinen Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten Einzelbestimmungen der allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen/Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

 8. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Brühl – soweit rechtlich möglich.

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